Beitragsordnung (Auszug/Wesentliche Punkte)
- § 1 Ermächtigungsgrundlage: Grundlage ist die jeweils gültige Satzung des Vereins.
- § 2 Beitragspflicht: Jedes Mitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
-
§ 4 Beitragshöhe:
- Die genaue Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Es gibt spezielle Regelungen fürKinder und Jugendliche(aktualisiert zum 1. Januar 2023).
- § 6 Aufnahmebeitrag: Der einmalige Aufnahmebeitrag für alle Mitglieder beträgt5,00 €.
- § 7 Zahlungsform: Beiträge und Aufnahmegebühren sind auf das Vereinskonto zu überweisen.
-
§ 8 Beitragsrückstand:
- 14 Tage nach Fälligkeit erfolgt eine Zahlungserinnerung.
- Nach weiteren 28 Tagen folgt eine Mahnung mit einerMahngebühr von 3,00 €.
- Gesetzliche Vertreter haften für Rückstände minderjähriger Mitglieder.
- § 9 Soziale Härtefälle: Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand Mahngebühren ganz oder teilweise erlassen.
- § 10 Kündigung: Bei Kündigung bleibt die Beitragspflicht bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bestehen.
So erhalten Sie den Mitgliedsantrag
Da der Verein das Formular aktuell nicht als direkten
öffentlichen Download auf der Website bereitstellt, gibt es
zwei Wege:
- Anfrage per E-Mail: Sie können den Aufnahmeantrag direkt bei der Vorsitzenden Monika Poitschke-Bister unter: vorstand(at)kultur-heimatfreunde.de anfordern.
-
Persönliche Abgabe/Post: Der ausgefüllte
Antrag ist an den Vereinssitz zu senden:
Kultur- und Heimatfreunde Neusalza-Spremberg e.V.
Lammweg 3
02742 Neusalza-Spremberg
Wichtige Details für Ihren Antrag
- Mitgliedsart: Sie müssen im Antrag angeben, ob Sie als aktives oder passives/förderndes Mitglied (ohne Stimmrecht) beitreten möchten.
- Beginn: Die Mitgliedschaft startet offiziell mit der Bestätigung durch den Vorstand, rückwirkend zum ersten Tag Ihres Beitrittsmonats.
- Kosten: Denken Sie an die einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 €.
